AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                   

 

 

·          Vertragspartner

Nachfolgend wird der Kunde als Mieter und die Firma Hüpfburgenverleih Münsterland Inhaber Ralf Hippe als Vermieter bezeichnet.

 

·          Allgemeines

Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

·          Bestimmungsgemäßer Einsatz

Die vom Vermieter ausgeliehenen Mietobjekte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden. Es sind die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise zu beachten!

Das Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstigen Änderungen an den Mietobjekten ist nicht gestattet.

Die Mietobjekte dürfen nicht weitervermietet (Untervermietung), verpfändet oder sonst weitergegeben werden.

 

·          Gebühren, Steuern, Genehmigungen

Sämtliche Gebühren und Steuern, die durch das Aufstellen bzw. durch die Nutzung der gemieteten Objekte entstehen sind vom Mieter zu tragen. Eventuell erforderliche Genehmigungen, Bewilligungen oder Anmeldungen, die für den Betrieb der gemieteten Objekte oder für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlich sind (z.B. GEMA-Anmeldung oder TÜV-Abnahme vor Ort) liegen organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters. Alle erforderlichen Genehmigungen zum Aufstellen der gemieteten Objekte sind rechtzeitig vor dem Aufbau unaufgefordert dem Vermieter vorzulegen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter für sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auf- und Abbau sowie aus dem Betrieb der gemieteten Mietobjekte an den Vermieter gestellt werden, unter Verzicht auf jegliche Einwendung schad- und klaglos zu halten.

 

·          Aufträge, Rücktritt, Wetterrisiko

Aufträge werden bei Annahme durch den Vermieter für beide Seiten bindend. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung durch den Mieter werden 50 % der Vertragssumme in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung durch den Mieter werden 80 % der Vertragssumme in Rechnung gestellt.

Sollten Ereignisse oder Umstände eintreten, die die Erfüllung des ursprünglichen Auftrages unzumutbar oder unmöglich machen (z.B. Erkrankungen, Stau, Diebstahl, usw.) steht dem Vermieter das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten.

Für gewerbliche Kunden (gewerbliche und öffentliche Nutzung) gilt: Das Wetterrisiko trägt der Mieter.

Für private Kunden (private Nutzung, z.B. Kindergeburtstag) gilt: Sollte es am Miettag regnen, ist der Vermieter im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit, den Termin um ein paar Stunden zu verschieben oder den Termin unentgeltlich zu streichen. Dafür ist es unbedingt erforderlich, dass der Mieter am Miettag mindestens 3 Stunden vor Abfahrt der Lieferung den Vermieter informiert (Bitte die Anfahrzeit berücksichtigen!). Sobald die Lieferung unterwegs ist, wird der komplette Mietzins fällig.

 

·          Preise, Angebote, Ausweise

Unsere Preise sind zzgl. Mehrwertsteuer und können je nach Saison unterschiedlich sein. Auf Anfrage erhält der Kunde ein Angebot per Mail zugesandt. Bei Selbstabholung muss der Mieter seinen gültigen Personalausweis und ein Transportmittel (i.d.R. einen Anhänger) mitbringen.

 

·          Zahlung

Der Rechnungsbetrag wird wie im Angebot vereinbart als Zahlung erwartet. Barzahlung vor Ort ist nicht möglich!

Bei Vereinbarungen mit Vorkasse muss der Rechnungsbetrag mindestens 1 Tag vor Abholung auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein.

 

·          Mietzeit

Die Mietzeit wird im Angebot vereinbart. Bei Vermietungen mit Lieferung und Auf- Abbau erfolgt der späteste Abbau abhängig von der Auftragslage um 20 Uhr.

Ist eine Rücknahme nach Beendigung der Mietzeit nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter zusätzliche Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenen Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung.

 

·          Haftung

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietobjekte in vollem Umfang für diese verantwortlich und haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden und Unfälle. Er stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Mietobjekte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig Funktionieren von Veranstaltungen oder Mietobjekten verschuldet wurden. Schadenersatzleistungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe mitzuteilen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.

 

·          Betreuung der Mietobjekte

Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte durch geeignete, erwachsene Personen ständig zu beaufsichtigen. Die mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter/Veranstalter mit den Gebrauchs- und Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.

Eine Beaufsichtigung der Mietobjekte durch den Hüpfburgenverleih Münsterland muss vorab gesondert vereinbart werden. Die Betreuung beinhaltet nur die Beaufsichtigung der Mietobjekte nach DIN EN 14960. Eine individuelle Betreuung der Kinder erfolgt nicht! Es können keine Kinder abgegeben werden. Die Preise für die Betreuung werden auf Anfrage mitgeteilt. Darin enthalten ist neben der Beaufsichtigung auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Dieser Service muss aus organisatorischen Gründen bei der Bestellung der Mietobjekte direkt mit gebucht werden.

 

·          Selbstabholung oder Lieferung mit Aufbau und Abbau

Die Selbstabholung oder Lieferung mit Auf- und Abbau wird vorab im Angebot vereinbart.

Bei Selbstabholung holt der Mieter die Mietobjekte selber aus dem Lager an der Metelener Str. 51 - 53 in 48607 Ochtrup ab, baut das Mietgerät selber auf und ab und bringt das Mietgerät zur vereinbarten Zeit zum Lager des Vermieters zurück.

Bei Lieferung mit Auf- und Abbau erfolgt der Transport und der Auf- und Abbau durch den Vermieter.

Der Mieter sorgt für eine ebene, saubere Fläche (z.B. Rasen oder Asphalt, aber keinen Schotter, roten Sand oder ähnliches), die den Aufbaumaßen der Mietobjekte und einen zusätzlichen Sicherheitsabstand von 1,80 Metern zu allen Seiten entsprechen. Zusätzlich stellt der Mieter eine direkte Zufahrt sicher.

 

·          Stromanschluss

Für den Betrieb der Mietobjekte stellt der Mieter jeweils mindestens einen Stromanschluss mit 220 V zur Verfügung, der mit 16 A abgesichert ist und ausschließlich das Mietobjekte mit Strom versorgt. Die Entfernung vom Stromanschluss zum Mietobjekt darf 25 Meter nicht überschreiten, ansonsten sorgt der Mieter für entsprechend geeignetes Verlängerungskabel. Die Stromkosten gehen zu lasten des Mieters.

 

·          Sonstiges

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen unverändert. Die unwirksame Regelung ist durch eine andere, gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichem Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

·          Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Steinfurt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 


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